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Lexikon Nationaler Allokationsplan (NAP)

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NAP II
28.06.2006



Bundeskabinett verabschiedet am 28.6.06 Nationalen Allokationsplan (NAP)
Bis zum 30.6.06 muss die Bundesregierung den neuen Nationalen Allokationsplan für die zweite Emissionshandelsphase 2008 - 2012 der EU-Kommission vorlegen. Noch gerade rechtzeitig zur Fristwahrung beschloss das Bundeskabinett den NAP II am 28.6.2006.

   

  Eckwerte des neuen Allokationsplans

Pressemitteilung
[BMU, 28.6.06]

Infos zum NAP II
[BMU, 28.6.06]

Download: NAP II
[BMU, 28.6.06]


Der neue Nationale Allokationsplan (NAP) bezieht sich auf die 5 Jahr der 2.Emissionshandelsphase von 2008 bis 2012  (NAP II ).
Die folgenden Emissionsdaten beziehen sich nicht auf alle Treibhausgase, sondern nur auf das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2). Gemeint ist auch nicht der gesamte CO2-Ausstoß Deutschlands, sondern nur der Ausstoß jener rund 1800 Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen.
Der gesamte CO2-Ausstoß Deutschlands betrug 2005 rund 870 Millionen Tonnen Kohlendioxid (Mt CO2), etwas mehr als die Hälfte des Ausstoßes (499 Mt) nahm 2005 am Emissionshandel teil.
Der Nationalen Allokationsplan definiert die Höchstgrenze für den gesamten CO2-Ausstoß aller am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen sowie branchen- und anlagenspezifische Prinzipien, nach denen die Emissionszertifikate verteilt werden.

  
Höchstgrenze:
482 Mt CO2
Höchstgrenze für CO2-Emissionen im Rahmen des Emissionshandels: 482 Mt
Im Entwurf waren noch 495,5 Mt noch vorgesehen. Nachdem jedoch neue Daten im Mai zeigten, dass die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen im Jahr 2005 nur 474 Mt ausgestoßen haben, wurde die Höchstgrenze auf 482 Mt abgesenkt. In der ersten Emissionshandelsphase 2005-2007 betrug die Höchstgrenze 499 Mt.

  
  Differenzierte Reduktionsvorgaben für Anlagen:
Während beim NAP I alle Anlagen ihren CO2-Ausstoß einheitlich um 2,91 % senken mussten, gelten jetzt branchenbezogene Reduktionsvorgaben: Industrienanlagen, die internationalem Wettbewerb ausgesetzt sind, müssen ihren Ausstoß um 1,25% senken, ebenso Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Energiekonzerne müssen dagegen ihre CO2-Emissionen um 15 %, besonders ineffiziente Braun- und Kohlekraftwerke ab 2008 um 30% reduzieren. Kleine Anlagen mit maximal 25000 t CO2-Ausstoß werden dagegen von Reduktionspflichten ganz befreit.

  
  Kostenfreie Zuteilung:
Wie beim NAP I werden auch beim NAP II die Emissionsrechte kostenfrei zugeteilt. Die Opposition und Umweltverbände hatten eine Versteigerung von 10 % der Emissionsrechte gefordert, was laut EU-Recht möglich ist. An der Strombörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig beträgt der Preis für 1 Emissionszertifikat (Berechtigung zur Emission von 1 Tonne CO2) aktuell ca. 15 Euro, 10 % von 482 Mt CO2 haben also einen derzeitigen Marktpreis von rund 723 Mio Euro, die Bundesregierung verzichtet also in den 5 Jahren der 2. Handelsperiode 2008 - 2012 auf Einnahmen von insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro.
   
BUND kritisiert Privilegierung von Kohlekraftwerken beim Emissionshandel
[BUND 27.6.06]

Kritik am NAP II:
Teile der Opposition, besonders aber die Umweltverbände, kritisieren, dass angesichts der Daten aus 2005 die Zuteilung von CO2-Emissionsrechten zu üppig sei und die Industrie daher nicht kaum motiviert werde, in Klimaschutz zu investieren.
Dadurch, dass klimafreundliche Gaskraftwerke nur 365 g CO2 pro erzeugter kWh, Kohlekraftwerke dagegen mehr als das Doppelte (750 g) ausstoßen dürfen, würden falsche Anreize zur Fortführung der CO2-intensiven Kohleverstromung gesetzt.
Der Verzicht auf die Versteigerung von Zertifikaten sei eine klimaschädliche Subventionierung von CO2-Emissionen. Insgesamt berücksichtige der NAP II vor allem die Interessen der Industrie - besonders der Kohlelobby - und kaum den Klimaschutz, so das Fazit der Kritiker.
   


Entwurf NAP II
[pdf, 405 KB,
BMU, 13.04.06]

Vorstellung Nationaler Allokationsplan II (NAP II)
Am 28.06.06 stellt Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) den Nationalen Allokationsplan II zum Emissionshandel vor. NAP II regelt die Verteilung von Emissionsrechten für die Zeitphase 2008 - 2012. Laut EU-Vorgaben muss der NAP II bis zum 30.6.06 der EU-Kommissions vorgelegt werden.
Der NAP II -Entwurf vom 13.4.06 sieht ein Volumen von 495,5 Mio Tonnen CO2 für den Emissionshandel vor.
Weitere Infos [BMU]
 
Presse-/ Online-Medien
Datenbank
Der Presse-/Medienspiegel (Tages-, Wochenzeitungen, Monatszeitschriften und Online-Medien sowie Infos aus Newslettern von Umweltverbänden und NGOs) bieten vielfältige aktuelle und Hintergrund-Informationen.
Alle Datenbank-Einträge zum Thema "Nationaler Allokationsplan":
  => Jahrgang:   2004   2005   2006  
  
 

zum SeitenanfangNAP I -Chronik

Treibhausgas-
Emissions-
Handelsgesetz
(TEHG)


Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Das Bundeskabinett beschloss am 17.12.03 die rechtlichen Grundlagen für den EU-weiten Emissionshandel. Der nationale Zuteilungsplan (NAP) für die CO2-Emissionsrechte für 2631 Anlagen in Deutschland wird derzeit zwischen Industrie und Bundesregierung ausgehandelt. Er soll bis zum 31.3.2004 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.
Verabschiedet wurde auch die Verordnung zur Umsetzung der Emissionshandels-richtlinie für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BImSchV). Der Verordnung muss auch der Bundesrat zustimmen. Das TEHG dagegen kann zwar durch Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat verzögert, aber nicht endgültig blockiert werden.

Weitere Informationen [Bundesumweltministerium]
  
Entwurf des Umweltministerums
30.1.2004

 Weitere Infos
[FR, 31.1.04]

Das Umweltministerium hat am 30.1.04 weitere Details zum Emissionshandel vorgestellt. Der CO2-Ausstoß soll bis 2012 von 505 Millionen auf 480 Millionen Tonnen gsenkt werden, daher soll er jährlich im Durchschnitt um 1,5 % sinken.
Konfliktpunkt Atomkraftwerke (AKW): Der BMU-Entwurf kommt AKW-Betreibern teilweise entgegen. Diese fordern Emissionsrechte für die im Zuge des Atomausstiegs still zu legenden AKWs. Laut BMU-Entwurf gibt es für Reaktoren, die in der ersten Handelsperiode bis Ende 2007 stillgelegt werden (neben AKW Stade wohl nur Obrigheim) keinen Bonus, für die voraussichtlich 6 AKW, die 2008 bis 2012 vom Netz gehen, soll die Industrie jedoch einen jährlichen Zuschlag auf die Emissionsrechte erhalten.
  

 

Konfliktpunkt Neuanlagen, die keine alten ersetzen: Solche Neuanlagen ("Newcomer") sollen nur so viele Verschmutzungsrechte erhalten, wie sie der klimaschonendsten Technologie entsprechen. Energieversorger und der Wirtschaftsminister sehen darin eine Bevorzugung von Gaskraftwerken gegenüber Kohlekraftanlagen und lehnen diese Regelung als unerlaubte und nicht sachgemäße Investitionslenkung ab, da auch in Zukunft wegen der Versorgungssicherheit ein sinnvoller Energiemix notwendig sei.
  

Pressemitteilung:
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)

www.umweltrat.de


Emissionshandel: Nationaler Allokationsplan
Unmittelbar vor dem Spitzengespräch am 24.2.04, das den Konflikt zwischen den rot-grünen Kabinettskollegen schlichten soll, unterstützt der Sachverständigenrat für Umweltfragen den grünen Umweltminister ungewöhnlich deutlich. Trittins Entwurf für den nationalen Allokationsplan sei ein "vernünftiger Kompromiss", der bereits "sehr weitgehende Konzessionen" an die Wirtschaft enthalte, urteilte der SRU am 23.2.04.
"Falls die Bundesregierung den vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vorgetragenen Einwänden folgen sollte, würde dies letztlich darauf hinauslaufen, die weltweit beachtete, ursprünglich parteiübergreifend getragene deutsche Klimapolitik zurückzuwerfen", warnt der SRU in seiner Presseerklärung vom 23.2.04
"
Ziele der Klimaschutzvereinbarung nicht preisgeben" [ pdf, 35 KB, 2.S.; SRU]
   
12.3.2004
Emissionshandels-
Gesetz verabschiedet

Mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit hat der Bundestag das Gesetz zum Handel mit Treibhausgas-Emissionen verabschiedet. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte das Gesetz ab, die FDP enthielt sich. Der nationale Zuteilungsplan (NAP) für die CO2-Emissionsrechte für 2631 Anlagen in Deutschland ist aber immer noch nicht erstellt: bis zum 31.3.2004 muss er der EU vorgelegt werden.
 

Kontroverse zwischen
Umwelt- und Wirtschaftsminister

Ab Mitte März eskaliert die Kontroverse zwischen Umweltminister Trittin und Wirtschaftsminister Clement, nachdem dieser einen bereits zwischen Experten beider Ministerien ausgearbeiteten Kompromiss ablehnt und in einem Interview mit der Berliner Zeitung (BZ, 19.3.04) die gesamte Klimapolitik samt   Ökosteuer und  Förderung der Erneuerbaren Energien grundsätzlich infrage stellt. Diese Haltung stieß bei Umweltverbänden und auch in der SPD-Fraktion auf starke Ablehnung: BZ, 20.3.04
Weitere Infos:  FR, 19.3.04    FR, 20.3.04  
Bei einem Treffen der beiden Minister bei Bundeskanzler Schröder und Vizekanzler Fischer am 30.3.04 setzte sich Clement weitgehend durch.
Die Kontroverse ist mit zahlreichen Dokumenten (u.a. Briefe der Minister und des BDI, Stellungnahmen von Wissenschaftlern und Instituten) ausführlich dokumentiert bei Germanwatch in den Newslettern Klimakompakt Spezial Nr. 22, 23, 24.
  

Nationaler Allokationsplan
(Beschluss des Bundeskabinetts vom 31.03.2004)



Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005 - 2007
Das Bundeskabinett hat am 31.3.04 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den ersten Nationalen Allokationsplan (NAP) für Deutschland beschlossen. Der Plan regelt, welche Betriebe in welchem Umfang Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxyd (CO2) bekommen und zu welchen Konditionen. (s.u. NAP-Details).
Damit erfüllt die Bundesregierung gerade noch fristgerecht die Vorgaben der EU-Richtlinie vom 25.10.03 zur Einführung des europaweiten Emissionshandels, der am 1.1.05 beginnen und helfen soll, die Vorgaben des Kyoto-Protokolls zu erfüllen.

   
zum SeitenanfangHintergrund


Kyoto-Protokoll
CO2-Reduktion
Emissionshandel

 
Um die Klimaerwärmung durch den von Treibhausgasen verursachten Treibhauseffekt abzubremsen, wurde 1997 das Kyoto-Protokoll beschlossen mit dem Ziel, bis 2012 die Treibhausgas-Emissionen weltweit im Durchschnitt um 5,2% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das Kyoto-Protokoll setzt für Industrieländer unterschiedliche Reduktionszahlen fest. Danach sollen die EU-Staaten die CO2-Emissionen im Schnitt um 8 %, Deutschland um 21% im Vergleich zu 1990 reduzieren. ( Details: =>
Reduktionsverpflichtungen: Staaten weltweit, Europa)
Das Kyoto-Protokoll sieht verschiedene Verfahren und Mechanismen vor, wie die Treibhausgase reduziert werden können, darunter auch den Emissionshandel.
Die EU-Staaten haben beschlossen, mit dem Emissionshandel am 1.1.2005 zu beginnen, auch wenn das Kyoto-Protokoll bis dahin noch nicht rechtlich bindend sein sollte.
Nachtrag: Nachdem Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat, haben genügend viele Industrieländer das Klimaschutzabkommen ratifiziert und es trat daher zum 16.2.2005 in Kraft. (Details: => Kyoto-Protokoll)
  
EU bereitet Verfahren vor
Nachholbedarf bei C02-Handel

[FR, 19.5.04]



Deutschland muss nachsitzen.
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström hält die eingereichten Pläne zum Zertifikatehandel für "zu großzügig"
[taz, 19.5.04]
Bis zum 31.3.04 sollte jedes EU-Mitglied seinen Nationalen Allokationsplan der EU-Kommission vorlegen. Nur 8 Länder erfüllten bis zum 3.4.04 ihre Pflicht: Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland und Österreich. Für Großbritannien, die Niederlande und Portugal kennt die EU-Kommission immerhin die Zahlen, die z.T. im Internet veröffentlicht wurden. EU-Umweltkommissarin Margot Wallström teilte am 18.5.04 mit, dass gegen Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien Vertragsverletzungsverfahren in Vorbereitung seien, da bisher keine nationalen Allokationspläne zur Prüfung vorgelegt worden seien.
Zu den meisten bisher eingereichten Unterlagen hat die Umweltkommissarin inzwischen den EU-Mitgliedern Anmerkungen und Fragen mitgeteilt. Insbesondere auch die üppige Ausstattung der deutschen Kohlekraftwerke wird kritisch hinterfragt. Die nationalen Allokationspläne sollen bis zum Herbst nachgebessert werden.
  
Details
des Nationalen
Allokationsplans
(NAP)

Download: Nationaler Allokationsplan
[392 KB/ 62 S., BMU]
Jedes EU-Mitglied legt in seinem NAP fest, in welchem Umfang Emissionszertifikate für den Zeitraum von 2005 bis 2007 insgesamt zugeteilt werden, welche Betriebe Emissionsrechte erhalten und welche Regeln dabei angewendet werden.
 
Der Nationale Allokationsplan für Deutschland sieht u.a. vor:

Angaben in Millionen Tonnen (Mt) CO2:
In den Emissionshandel einbezogen werden ca. 2400 Betriebe aus den Branchen Energie, Stahl, Papier, Baustoffe und Keramik. Sie erhalten für die erste Emissions-Handelsphase 2005 bis 2007 kostenlose Emissionsrechte in einem Umfang von 503 Mt jährlich. Im Zeitraum 2008 bis 2012 reduziert sich der gesamte Ausstoß auf 495 Mt im Durchschnitt jährlich.
Umweltminister Trittin hatte ursprünglich eine CO2-Reduktion auf 488 bzw. 480 Mt verlangt, konnte sich aber nicht gegen Wirtschaftsminister Clement durchsetzen. Auch bei anderen Details musste Trittin nachgeben. So erhalten energieintensive Industrien (Zement, Papier, Stahl) einen Sondertopf für "prozessbedingte" Emissionen im Umfang von zusätzlich 61 (statt 38) Mt.
"Early actons" (Vorleistungen bei der CO2-Reduktion in vergangenen Jahren) werden nur mit 80 (statt 112) Mt belohnt. Beim Ersatz alter Kohlekraftwerke durch neue dürfen die Emissionsrechte vom alten auf das neue übertragen werden. Neubauten bei Kohlekraftwerken müssen sich nur am CO2-Ausstoß modernster Kohlekraftwerke und nicht am weitaus kleineren von Gaskraftwerken orientieren.
  
Angaben in Millionen Tonnen (Mt) CO2.


Download: Nationaler Allokationsplan
[392 KB/ 62 S., BMU]

Weitere Infos:
Der Handel mit dem Abgas. Der deutsche Emissionshandel stellt sich vor. [DRadio,5.4.04]
Laut EU-interner Lastenverteilung der CO2-Reduktion gemäß Kyoto-Protokoll soll Deutschland seine Emissionen bis 2012 im Vergleich zu 1990 (1014 Mt) um 21%, also auf 801 Mt reduzieren. Aus diesen globalen Vorgaben werden im NAP sektorenbezogene Durchschnittszahlen für 3 verschiedene Zeiträume abgeleitet:
In ( ) die Vorgaben nach dem ursprünglichen Plan Trittins.
Durchschnitt
im Zeitraum
Industrie
Energieversorgung
Haushalte,
Gewerbe Verkehr
Summe
2000 - 2002
505
358
863
2003 - 2005
503 (488)
356 (371)
859
2008 - 2012
495 (480)
351 (366)
846
     Quelle: NAP, S.22
Von der geforderten Gesamtreduktion von 17 Mt (=863-846) entfallen auf Industrie/ Energieversorgung nur noch 10 (statt ursprünglich 25) Mt, die restlichen 7 Mt müssen im Sektor Haushalte/ Gewerbe/ Verkehr eingespart werden.
  
Hintergrundinformation
Zusammenfassung
Bewertung
Weitere Details des NAP, eine Zusammenfassung und Bewertung bietet der WWF (World Wide Fund for Nature) zum Download an:
Deutschlands Regeln für den Nationalen Allokationsplan [pdf/ 24 KB, 2S., WWF]
  
 

zum SeitenanfangDaten/ Statistiken/ Infografiken
 

Infografik/Datentabelle: die 10 Anlagen mit den meisten Emissionsrechten in Deutschland;  Großansicht in DIE ZEIT 03/3.3.2005
Großansicht [ZEIT 3/05]

Lexikon:
Emissionshandels
Treibhausgase
Treibhauseffekt
Daten:
Treibhausgase
Infografik: die 10 Anlagen mit den meisten Emissionsrechten in Deutschland
(Angaben in Millionen Tonnen CO2 für die 1. Handelsphase 2005 - 2007):
     (B) Braunkohlewerk;     (S) Steinkohlewerk;    (H) Hüttenwerk
1. (B) RWE - Bergheim: 86,00 6. (B) Vattenfall-Spremberg: 39,40
2. (B) Vattenfall - Peitz : 77,30 7. (B) Vattenfall-Böhlen: 36,70
3. (B) RWE - Grevenbroich: 61,00 8. (S) E.on - Gelsenkirchen 26,00
4. (B) RWE - Eschweiler: 57,00 9. (B) Vattenfall - Boxberg 24,90
5. (B) RWE - Grevenbroich: 50,70 10.(H) ThyssenKrupp-Duisburg 21,20
Die Daten wurden entnommen aus der Infografik im Artikel "Ein Monster wird geboren. Weil die Regierung beim Emissionshandel niemanden enttäuschen wollte, schuf sie ein verkorkstes System" [DIE ZEIT, 10/3.3.05, S.30], in dem Fritz Vorholz zwei fundamentale Fehler im derzeitigen Nationalen Allokationsplan moniert: 1) zu viele Emissionsrechte 2) zu viele Sonderrechte und Ausnahmeregeln, wodurch das Klimaschutzpotenzial des Emissionshandels erheblich verringert wird.
  
Globus 9763 - 18.02.05
Globus Infografik: Emissionshandel bundesländerweise/ Großansicht, Datentabelle
Bezug/Großansicht
vorrübergehend in der
Globus-Galerie


  
Infografik: Emissionsrechte der Industrie
Zum Start des Emissionshandels am 1.1.2005 hat das Umweltministerium im Rahmen des Nationalen Allokationsplans kostenlose CO2-Emissionszertifikate an die Energieerzeuger und besonders engergieintensive Industrieanlagen verteilt.
Ein Emissionszertifikat berechtigt zum Ausstoß von 1 Tonne CO2 pro Jahr in der ersten Emissionshandelsphase 2005 - 2007. Insgesamt wurden 1485 Millionen Zertifikate verteilt, davon entfallen auf (Angaben in Millionen):
Energieanlagen 1171 (78,9 %), Industrieanlagen 314 (21,1 %).
Die Anzahl für Industrieanlagen verteilt sich wie folgt auf Industriebereiche:
(Angaben in Millionen Zertifikate):
Eisen/ Stahl: 101; Raffinerien: 73; Zement: 71; Kalk/Zucker: 28; Papier: 15;
Glas 14; Keramik: 8; Zellstoff: 4.
=> Treibhauseffekt   => Treibhausgase
  
   
Datensammlung

Die umfangreiche Sammlung von Daten/ Statistiken/ Infografiken wurde in eine Extraseite ausgelagert:
  =>   Treibhausgase:  Daten/ Statistiken/ Infografiken

Weitere Statistiken und Infografiken bietet der
  =>   Daten-Service zum Thema Klima
  

 

zum SeitenanfangUnterrichtsmaterialien
 

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Stand: 30.06.06/zgh Themen Klima  > Kyoto-Protokoll  
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