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Lexikon
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Atomausstieg in Deutschland
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Vereinbarungen:
Übersicht [ARD-Text]
Vereinbarung zum
Atomausstieg
[pdf, 4,72 MB, 31S, BMU]
Aktuelle Meldungen zum Atomausstieg [BMU]
Kompakt-Info:
Atomausstieg
[ARD-Text] |
Abkommen zum Atomausstieg:
Am 14.06.2000 hatte die Bundesregierung (Koalition: SPD + Grüne) mit führenden Energieversorgungsunternehmen nach langwierigen "Konsensgesprächen" (daher die Bezeichnung "Atomkonsens") im Abkommen zum Atomausstieg vereinbart, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland geordnet zu beenden. Am 14.12.2001 wurde dann gegen die Stimmen der Opposition (CDU/CSU, FDP) das neue Atomgesetz vom Bundestag beschlossen. Mit dem neuen Atomgesetz, das am 26.04.2002 in Kraft trat, wurde die Ausstiegsvereinbarung rechtsverbindlich umgesetzt . Das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Energie" enthält u.a. folgende Eckpunkte: (ausführlicher: Regierungs-Online)
- Laufzeitbefristung der Atomkraftwerke (AKW) auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme
- Reststrommenge von 2623 TWh, danach Abschalten aller Kraftwerke
- Reststrommenge für jedes der 19 Atomkraftwerke (AKW), danach Stilllegung
- Ende der Atommülltransporte ab Juli 2005
- Atommüllendlager: Moratorium der Erkundung von Gorleben bis 2010
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Tabelle:
Reststrommengen /
Laufzeiten
deutscher AKW
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Reststrommengen / Restlaufzeiten:
Die Vereinbarung basiert auf einer Regellaufzeit von 32 Jahren, die Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen wurden durch
Abzug der aktuellen Laufzeit bzw. der schon erzeugten Strommenge berechnet.
Eine Übertragung von Reststrommengen von einem älteren zu einem jüngeren AKW wurde später einbezogen.
Da das jüngste Kraftwerk 1989 ans Netz ging, ergibt sich als rechnerisches Enddatum 2021 für den vollständigen Atomausstieg.
Durch die Übertragung von Reststrommengen könnte sich das Ende der Atomnutzung nach hinten verschieben.
Einige Kraftwerke könnten also deutlich später abgeschaltet werden, wenn andere dafür früher vom Netz gehen.
Nachtrag (30.09.10):
Sollte die am 28.09.10 von der CDU/CSU-FDP-Koaltion beschlossene Laufzeitverlängerung im Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden, erhöhen sich die Laufzeiten der älteren bzw. jüngen Atomkraftwerke (AKW) um 8 bzw. 14 Jahre.
Nachtrag (01.06.11):
In Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima (ab dem 11.03.11, noch andauernd) will die Bundesregierung die im Okt.2010 vom Bundestag bestätigte Laufzeitverlängerung wieder aufheben und durch einen neuen Atomaussstieg ersetzen (siehe Abschnitt: Atomausstieg ab dem 15.06.11) |
CASTOR-Transporte
Zwischenlager
Entsorgung
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Atommüll:
Die Vereinbahrung zum Atomausstieg aus dem Jahr 2000 verbietet CASTOR-Transporte zur Wiederaufbereitung ab Juli 2005; die AKW-Betreiber müssen daher standortnahe Zwischenlager bei den AKW einrichten. Im Gegenzug sichert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Betrieb der AKW und deren Entsorgung für die vereinbarten Restlaufzeiten. Insbesondere muss die Bundesregierung den Entscheidungsfindungsprozess zur Festlegung eines Atommüll-Endlagers zum Abschluss bringen. Für den Salzstock in Gorleben wird ein Erkundungsmoratorium bis 2010 vereinbart.
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Kritik:
Die CDU/CSU und FDP lehnen den Atomausstieg vehement ab: im Falle eines Regierungswechsels wollen sie ihn rückgängig machen, was dann im Herbst 2010 auch geschah..
Hauptargumente gegen den Atomausstieg:
AKW erzeugten im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken, die fossile Energien verbrennen, keine Treibhausgase und trügen daher nicht zur Klimaerwärmung bei.
Erneuerbare Energien könnten auf absehbare Zeit nicht genügend Strom erzeugen, vor allem nicht im Grundlastbereich. Daher seien AKW unverzichtbar für eine sichere Stromversorgung. Außerdem zählten deutsche AKW zu den sichersten der Welt: es mache daher keinen Sinn, diese abzuschalten, während im nahen Ausland teils weniger sichere Kernreaktoren weiter betrieben würden. Beim Zurückfahren der Atomenergie im Inland müsse immer mehr Strom importiert werden, darunter dann auch Atomstrom. Durch eine veränderte Netzstruktur wachse die Gefahr von phasenweiser Netzüberlastung und in der Folge von großflächigen Stromausfällen wie z.B. 2003 in den USA, Schweden und Italien.
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Kritik der Umweltverbände:
Die Umweltverbände kritisieren, dass bei so langen Restlaufzeiten nicht von einem Atomausstieg gesprochen werden könne. Bei den Verhandlungen habe sich das Umweltministerium nicht genügend durchsetzen können. Der Umweltschutz habe gegenüber den Interessen der Stromanbieter das Nachsehen.
Greenpeace: "Atomausstieg" entpuppt sich als glatte Lüge"
BUND: "Der Atomkonsens ist kein Atomausstieg" [pdf, 14,8 KB, 5 S.]
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Große Koalition 2005 - 2009:
Die große Koaltion von CDU/CSU und SPD ab 2005 hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, am Atomausstieg festzuhalten. Im Verlaufe des Jahres 2008 verstärkte sich jedoch die Debatte über den Atomausstieg. Neben der CDU/CSU und FDP schienen zunehmend auch Teile der SPD im Hinblick auf Versorgungssicherheit und Klimaschutz für eine Verlängerung der Restlaufzeiten zu sein.
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Laufzeitverlängerung im Sep./Okt. 2010:
Nach der Bundestagswahl 2009 woltle die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP eine deutliche Verlängerung der Restlaufzeiten durchsetzen. Im Sep. 2010 hatte die Bundesregierung im Rahmen ihres Energiekonzeptes 2010 beschlossen, die Laufzeit bei den 7 älteren (Inbetriebnahme vor 1981) Atomkraftwerken (AKW) um 8 Jahre und bei den 10 jüngeren um 14 Jahre zu verlängern.
Zur Einteilung in älter/jünger wurde der Stichtag 1.1.1981 gewählt:
7 ältere AKW: Beginn des Leistungsbetriebs vor 1981
Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg
10 jüngere AKW: Beginn des Leistungsbetriebs ab 1981:
Grafenrheinfeld, Krümmel, Grundremmingen B, Philippsburg 2, Grohnde, Grundremmingen C, Brokdorf, Isar 2, Emsland, Neckarwestheim 2
Die Reststrommengen wurden entsprechend erhöht, außerdem durften Reststrommengen vom 1988 stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich auf eine Reihe vorab festgelegter AKW übertragen werden. (Details: siehe BT-Drucksachen 17/3051).
Nach dem Stand vor der Laufzeitverlängerung hätten die Kernkraftwerke sukzessive im Zeitraum 2010 bis 2022 abgeschaltet werden müssen. Dieser Zeitraum verschob sich aufgrund der erhöhten Reststrommengen hochgerechnet auf 2019 bis 2036.
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Tabelle: Reststrommengen / Restlaufzeiten: Spalte (7)
Die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke stieß auf heftigen Widerstand der Opposition im Bundestag, einer Reihe von Bundesländern, Verbänden (u.a. Verbraucherschutz, Umwelt, kommunale Unternehmen) sowie den Ökostrom-Erzeugern und vielen Stadtwerken wie auch sonstigen kleineren Stromerzeugern, die um ihre Konkurrenzfähigkeit und die Rentabilität bereits getätigter oder geplanter Investitionen fürchteten.
Stellungnahmen zur Anhörung im Umweltausschuss am 21.10.10
Stellungnahmen zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 21.10.10
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Am 28.10.10. beschloss der Bundestag mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU-FDP-Koalition die Gesetzesnovelle (BT-Drucksachen 17/3051 und 17/3052) ohne Änderungen. Da die Koalition den Bundesrat nicht beteiligte, reichten die SPD-geführten Bundeslände Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) ein. Außerdem erhob Greenpeace in Vertretung von betroffenen AKW-Anwohnern Klage beim BVG. Sie sahen ihr Grundrecht auf köperliche Unversehrtheit durch die Laufzeitverlängerung missachtet. Stadtwerke reichten Kartellbeschwerde bei der EU an, da ihre Wettbewerfsfähigkeit durch den Billigstrom aus abgeschriebnen AKW und die Stärkung der Oligopolstellung der 4 großen Energiekonzeren in unzulässiger Weise eingeschränkt werde.
Experten, darunter der ehemalige BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier und der auf Atomrecht spezialisierte renommierte Anwalt Reiner Geulen, halten die Klagen für aussichtsreich.
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Moratorium nach der Atomkatastrophe in Japan:
Die Atomkatastrophe in Fukushima, ausgelöst durch das extrem schwere Erdbeben und den anschließenden verheerenden Tsunami am 11.03.11, hat die Debatte in Deutschland in eine sehr grundsätzliche und fundamentale Richtung verändert. In einer ersten unerwartet schnellen Reaktion hat die Bundesregierung ein Moratorium über 3 Monate bis zum 15.06.11 für die Laufzeitverlängerung der 7 älteren AKW beschlossen.
Bruttostromerzeugung im Jahr 2010 insgesamt: 620,8 TWh.
Anteile (in %) der abgeschalteten Reaktoren:
- endgültig stillgelegt: Neckarwestheim 1 (0,36)
-
für 3 Monate stillgelegt: Unterweser (1,81), Biblis A (0,81), Biblis B (1,67);
Phillipsburg 1 (1,10); Isar 1 (1,05)
- seit 2007 nicht in Betrieb: Brunsbüttel (0,00)
Das als "Pannenreaktor" berüchtigte AKW Krümmel (seit 2009 nicht in Betrieb) zählt zwar zu den neueren Kernkraftwerken, soll aber dennoch während des 3-monatigen Moratoriums nicht ans Netz gehen.
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Atomausstieg nach Ende des Moratoriums am 15.06.2011:
Beschluss der Bundesregierung vom 30.05.11:
Auf Basis der Empfehlung der Ethikkommission (beschlossen auf der Klausurtagung am 28.05.11, offiziell vorgelegt am 30.05.11) beschloss die Bundesregierung folgende Eckpunkte zum Atomausstieg (beraten am 29.05.11, offziell bekanntgegeben am 30.05.11):
- Laufzeitende für alle 17 Atomkraftwerke:
Der Atomausstieg soll in 3 Phasen vollzogen werden:
a)
Die 7 ältesten AKW (Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg) und Krümmel bleiben nach Ende des Moratoriums abgeschaltet und werden endgültig stillgelegt mit Ausnahme von einem AKW in Süddeutschland (vermutlich Biblis B oder Philippsburg 1), das noch 2 weitere Jahre in sog. "Kaltreserve" gehalten wird.
b)
Die 6 AKW mittleren Alters: Enddatum 31.12.2021:
Grafenrheinfeld, Grundremmingen B+C, Philippsburg 2, Grohnde, Brokdorf.
c) Die 3 jüngsten AKW: Enddatum 31.12.2022:
Isar 2, Emsland, Neckarwestheim 2.
Jedes AKW bekommt zunächst eine Laufzeit von maximal 32 Jahre bzw. eine entsprechende Reststrommenge, es dürfen jedoch Reststrommengen von Mülheim-Kärlich und Krümmel übertragen werden, dabei muss das Enddatum 31.12. 2021 bzw. 31.12.2022 eingehalten werden.
Nachtrag 06.06.11: Diese Regelungen wurden ersetzt durch einen Stufenplan mit festen Jahren (s.nächster Abschnitt)
- Atommüll-Endlager:
Die Suche nach geeigneten Standorten für ein Atommüllendlager wird nicht mehr auf Gorleben beschränkt sondern bundesweit ausgedehnt.
- Brennelementesteuer:
Die im Sep.2010 mit den AKW-Betreibern im Gegenzug zur gewährten Laufzeitverlängerung ausgehandelte Steuer bleibt bestehen.
- Energiewende:
Vor allem der Ausbau von Kraftwerken (vorrangig Erneuerbare Energien und Gaskraftwerke, vermutlich aber auch Kohlekraft), Stromnetzen und Stromspeicherung. soll die Energiewende voran bringen.
- Subventionen:
Energieintensive Industrien (u.a. Rohstoffverarbeitung, z.B. Aluminiumhütten) sollen subventioniert werden, um ggf. Stanortnachteile durch zu hohe Strompreise zu kompensieren.
Die Kritik an diesen Eckpunkten zum Atomausstieg ist vielfältig:
- Vor allem die Umweltverbände halten einen deutlich schnelleren Atomausstieg (u.a. Greenpeace 2015, Umweltbundesamt 2017) für technisch und ökonomisch machbar und angesichts der Kernenergie als Hochrisiko-Technologie für dringend angezeigt.
- Die Übertragung von Reststrommengen könnte dazu führen, dass auch manche der 6 AKWs mittleren Alters trotz mangelnder Sicherheit (s. RSK) bis 2019 am Netz bleiben.
- Ein AKW in Kaltreserve zu halten, um angeblich ggf. Stromnetze stabilisieren zu können, ist technisch unsinnig: ein AKW aus der Kaltreserve zu reaktivieren, erfordert 1 Woche, viel zu lange, um Netzschwankungen auszugleichen. Selbst wenn ein Zeitraum von 1 Woche netztechnisch ausreichen würde, wäre es hochgradig unrentabel, ein AKW kostenaufwändig quasi im Stand-By-Modus zu halten. Ein wesentliches Ziel, nämlich die Risiko-Reduktion, wäre auch nicht erfüllt, und der Begriff "Kaltreserve" ist insofern ein Euphemismus: "kalt" suggeriert "ohne Gefahr", bei einem Kernkraftwerk in Kaltreseve sind jeodch die hochradioaktiven Brennelemente nach wie vor im Reaktor, damit droht im Havariefall eine Kernschmelze und ein Super-GAU.
- Dadurch, dass bei der Laufzeit kein definitives Endjahr für jedes AKW festgelegt wird, fehlen klare Vorgaben für den Um- und Ausbau der Strominfrastruktur. Manche Kritiker befürchten sogar, dass dadurch Hintertüren in den noch zu beschließenden Gesetzen ermöglicht werden und in der Folge der Atomausstieg verzögert oder verwässert wird. Insgesamt zeichnet sich die Gefahr ab, dass es an der notwendigen Planungssicherheit fehlen könnte, um nun endlich verstärkt in die Energiewende zu investitieren.
- Eon hat angekündigt, gegen die Brennelementesteuer zu klagen, sollte sie im Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden. Falls diese Steuer kippt, fehlt ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierung der Energiewende.
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Stufenplan zum Atomausstieg:
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer setzten vor dem Hintergrund der Kritik in d) bei der Bundesregierung durch, dass die Regelungen aus 1. in folgenden Stufenplan zur schrittweisen Stilllegung der 9 jüngeren (Inbetriebnahme ab 1981) Kernreaktoren abgewandelt wurde, der vom Bundeskabinett am 06.06.11 bestätigt wurde.
In ( ) Monat/Jahr der Inbetriebnahme des Kernreaktors:
2015 Grafenrheinfeld (12/1981)
2017 Grundremmingen B (3/1984)
2019 Philippsburg 2 (12/1984)
2021 Grohnde (9/1984), Grundremmingen C (11/1984), Brokdorf (10/1986)
2022 Isar 2 (1/1988), Emsland (4/1988), Neckarwestheim 2 (1/1989)
Dieser Stufenplan fand parteiübergreifend (bis auf Die Linke) Zustimmung. Zwar mehrten sich auch Stimmen in der Regierungskoalition und unter Experten, die sich gegen einen angeblich "überhasteten" Ausstieg und einen "deutschen Alleingang" wandten, dennoch wurden bis zur Sommerpause ab Mitte Juli 2011 folgende 8 Gesetze verändert, ergänzt oder neu erstellt, um den Atomausstieg zu besiegeln und die Energiewende zu forcieren.
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Stichworte zu den Gesetzesänderungen:
- Atomgesetz-Novelle: Umsetzung des Stufenplans (s.o.) zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022; Übertragung von Reststrommengen; Regelungen für eine Kaltreserve.
- EEG-Novelle: Ziel: mindestens 35 % Anteil von Ökostrom bis 2020.
Offshore-Wind, Wasserkraft und Geothermie sollen höher, Onshore-Wind niedriger vergütet werden; Marktprämie für Biogasanlagen.
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg): Verkürzung des Stromtrassenbaus von bisher 10 auf 4 Jahre; überregionale Netzplanung durch die Bundesnetzagentur; Ausgleichszahlungen für Kommunen an Stromtrassen.
- Novelle des Bauplanungsrechts: Erleichterung für Photovoltaik auf dem Dach; Repowering von Windkraftanlagen an Land.
- Förderung der energetischen Gebäudesanierung: 10 % Abschreibung über 10 Jahre der Sanierungskosten; Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird auf 1,5 Mrd. € angehoben.
- Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG): Aufbau intelligenter Netze und Speicher; koordinierte Netzausbauplanung von Fernleitungen.
- Novellierung des Energie- und Klimafonds zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität sowie zur Subventionierung stromintensiver Unternehmen: ab 2012 sollen alle Einnahmen aus dem Emissionshandel in den Fonds fließen.
- Änderung der Vergabeverordnung: Öffentliche Aufträge nur noch für Produkte und Dienstleistungen mit hoher Energieeffizienz.
Folgender Zeitplan wurde umgesetzt, auch wenn Abgeordnete aus allen Fraktionen die enorme Zeitenge und die damit einhergehende Entmachtung der Parlamente beklagen:
Bundestag: 1.Lesung am 9.6., 2. /3.Lesung am 30.6.11.
Bundesrat: letzte Sitzung vor der Sommerpause am 8.7.11.
Ergebnis: Die oben skizzierten Gesetzesänderungen werden ohne nennenswerte Änderungen beschlossen.
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