Bürgergeld DE 2023
 06.01.23
(2311)
|
dpa-Globus 15859: Bürgergeld Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können für sich und ggf. Haushaltsmitglieder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV) beantragen, das nach 6 Regelsatzstufen (S1-S6) für Leistungsberechtige gezahlt wird. Stufe: Regelsatz (+ggü.Vorjahr) (in €/Monat):
S1 502 (53) S2 451 (47) S3 420 (60) S4 402 (26) S5 348 (37) S6 318 (33) .
Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Miete und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung; Bekleidung; Schwangerschaft/Geburt; Schulkosten). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Behinderte).
Quelle: BMAS: Bürgergeld Infos Leistungen FAQ | Infografik | Serie | Zeitreihe
|