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Bürgergeld DE 2023 06.01.23 (2311) |
dpa-Globus 15859: Bürgergeld Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können für sich und ggf. Haushaltsmitglieder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV) beantragen, das nach 6 Regelsatzstufen (S1-S6) für Leistungsberechtige gezahlt wird. Stufe: Regelsatz (+ggü.Vorjahr) (in €/Monat): S1 502 (53) S2 451 (47) S3 420 (60) S4 402 (26) S5 348 (37) S6 318 (33) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Miete und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung; Bekleidung; Schwangerschaft/Geburt; Schulkosten). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Behinderte). Quelle: BMAS: Bürgergeld Infos Leistungen FAQ | Infografik | Serie | Zeitreihe
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2022 07.01.22 (2076) |
dpa-Globus 15126: Hartz-IV-Regelsätze 2022 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für sich und ggf. Haushaltsmitglieder beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz nach 6 Regelsatzstufen (S1-S6), die zum 1.1.22 etwas (2 bis 3 €/Monat) erhöht wurden: Stufe: Regelsatz (+ggü.Vorjahr) (in €/Monat): S1 449(+3) S2 404(+3) S3 360(+3) S4 376(+3) S5 311(+2) S6 285(+2) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Miete und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten; Bekleidung; Schwangerschaft/Geburt; Schulkosten (Einschulung, Laptop/Tablet, Klassenfahrt, Abi-Feier)). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie | Zeitreihe
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2021 01.01.21 (1822) |
dpa-Globus 14387: Hartz-IV-Regelsätze 2021 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2021 um 1 bis 45 € gegenüber 2020 erhöht wurde: von 446 € (Alleinstehende) bis 283 € (< 6-Jährige) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2020 03.01.20 (1588) |
dpa-Globus 13659: Hartz-IV-Regelsätze 2020 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2020 um 4 bis 8 € gegenüber dem Vorjahr erhöht wurde: er variiert von 432€ (u.a. Alleinstehende) bis 250€ (unter 6-Jährige) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2019 18.01.19 (1273) |
dpa-Globus 12962: Hartz-IV-Regelsätze 2019 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2019 um 5 bis 8 € erhöht wurde: er variiert von 424 € (Alleinstehende) bis 245 € (unter 6-Jährige) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2018 05.01.18 (1017) |
dpa-Globus 12202: Hartz-IV-Regelsätze 2018 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mittelnbestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2018 um bis zu 7 € erhöht wurde: er variiert von 416 € für Alleinstehende bis 240 € für unter 6-Jährige. Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2017 23.12.16 (853) |
dpa-Globus 11456: Hartz-IV-Regelsätze 2017 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2017 um bis zu 5 € erhöht wurde: er variiert von 409 € für Alleinstehende bis 237 € für unter 6-Jährige. Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2016 11.02.16 (659) |
dpa-Globus 10824: Hartz-IV-Regelsätze 2016 Die Tabelle listet die monatlichen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV") für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Kinder: von 404 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende bis 237 € für unter-6-Jährige. Z.B. erhält ein Ehepaar mit zwei 14 bis 17-jährigen Kindern zusammen 364 € • 2 + 306 € • 2 = 1340 €. Dieser Betrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Hinzu kommen regelmäßige Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalleistungen, z.B. für die Ausstattung der Wohnung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2015 08.01.15 (543) |
dpa-Globus 10024: Hartz-IV-Regelsätze 2015 Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtige und ihre Kinder, diffenrenziert nach 6 Regelbedarfsstufen S1 bis S6 (in €/Monat): S1) 399: Alleinstehende, Alleinerziehende S2) 360: in einem Haushalt zusammenlebende Partner S3) 320: 18- bis 24-Jährige im Haushalt 302: der Eltern S4) 302: 14- bis 17-Jährige S5) 267: 6- bis 13-Jährige S6) 234: unter 6-Jährige: 234. Ein Elternpaar (b) mit zwei 14- bis 17-jährigen Kindern (d) erhält also 1324 €. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft u. Heizung sowie Einmalleistungen z.B. zur Ausstattung der Wohnung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit | Infografik | Serie
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Hartz-IV-Regelsatz Text/ Grafik [FR] 10.02.10 (186) |
FR-Grafik: Hartz-IV-Regelsatz (Arbeitslosengeld II ) Die Infografik schlüsselt auf, aus welchen Posten sich der bisherige Eckregelsatz von 359 Euro zusammensetzt. Aus diesem Eckregelsatz werden nach festgelegten Prozentsätzen die Regelsätze für Angehörige berechnet: Partner 90 %; Kinder ab 14 Jahren: 80 %; Kinder ab 6 bis 13 incl.Jahren: 70 %; Kinder bis zu 5 Jahren: 60 %. Diese rein prozentuale Art der Berechnung ist vom BVG am 9.2.10 als verfassungswidrig bewertet worden. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bis zum 1.1.2011 eine auf Basis von Statistiken nachvollziehbare Berechnung zu entwickeln, die jedem Bedürftigen gemäß dem Sozialstaatsgebot ein menschenwürdiges Existenzminimum und eine Mindesteilhabe am sozialen und kulturellen Leben sichert. So sind z.B. die Bildungsausgaben für Schulkinder bisher zu wenig berücksichtigt worden. Die Grafik ist eingelinkt im Artikel: Berechnung bemängelt, aber nicht die Summe [FR 10.02.10] | Serie
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erstellt: 05.10.24/zgh |
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