Armutsgefährdung DE 2025
 13.02.26
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dpa-Globus 18126: Armutsgefährdet Im Jahr 2025 waren in Deutschland 13,3 M Menschen armutsgefährdet*, das entsprach einer Quote von 16,1%. Unter den Bevölkerungsgruppen variierte diese Quote stark. Armutsgefährdungsquote in Deutschland 2025 (in %): Arbeitslose 64,9 Studierende, SchülerInnen, Hausfrauen/-männer 33,8 Alleinlebende 30,9 Menschen im Ruhestand 19,1 Menschen in Haushalten ohne Kinder 17,7 Kinder bis 17 Jahre 15,8 Ab 65-Jährige 19,7 .
| *Als armutsgefährdet gelten Menschen mit einem Netto-Äquivalenzeinkommen (ÄE) unter der Armutsrisikoschwelle = 60% vom Median-Netto-ÄE der Gesamtbevölkerung. Diese Schwelle lag 2025 für Alleinlebende bei 1446€/mon und für Haushalte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14 Jahren bei 3036 €/mon. | Quelle: Destatis: PM 3.2.26 Haushaltstyp 2020-25 Gruppen 2020-25 | Infografik | Serie
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Bürgergeld DE 2026
 02.01.26
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dpa-Globus 18044: Bürgergeld 2026 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können für sich und Haushaltsmitglieder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV) beantragen, das nach 7 Stufen für Leistungsberechtige gezahlt wird. Regelsatz* (in €/Monat, wie Vorjahr**): Alleinstehende, Alleinerziehende 563 in einem Haushalt zusammenlebende Partner 506 erwerbslose 14- bis 17-Jährige im Haushalt der Eltern 471 erwerbslose 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern 451 Volljährige in Einrichtungen 451 6- bis 13-Jährige 390 unter 6-Jährige 357 .
* Der Regelsatz soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Miete und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung; Bekleidung; Schwangerschaft/Geburt; Schulkosten). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Behinderte).
** Die Regelsätze wurden 2023 und 2024 deutlich erhöht aufgrund hoher prognostizierter Inflationsraten, die sich dann jedoch niedriger herausstellten, was rechnerisch einen Regelsatz von 557 € für 2026 ergibt. Da ein einmal gewährter Betrag in den Folgejahren aber nicht gekürzt werden darf, bleibt es beim Regelsatz von 563 Euro. |
Quelle: BMAS Bundesrat Bundesrat | Infografik | Serie
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